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Ameropa-Reisen GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Pauschalreiseleistungen der Ameropa-Reisen GmbH (Stand März 2024)

Die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden und Ameropa-Reisen GmbH, nachfolgend „Ameropa-Reisen“ abgekürzt, zu Stande kommenden Pauschalreisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der§§ 651a - y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und der Artikel 250 und 252 des EGBGB und füllen diese aus. Bitte lesen Sie daher diese Reisebedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch.

Für Einzelreiseleistungen (insbesondere Nur-Hotel- Buchungen) sowie für Tagesreise- und Ticketleistungen gelten die vorliegenden Reisebedingungen für Pauschalreisen ausdrücklich nicht. Insoweit gelten ausschließlich die „Vertragsbedingungen für Einzelreiseleistungen sowie für Tages- und Ticketleistungen der Ameropa-Reisen GmbH“.

1. Abschluss des Pauschalreisevertrages/Verpflichtung des Kunden/Hinweis auf Nichtbestehen eines Widerrufsrechts

1.1 Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bieten Sie Ameropa-Reisen den Abschluss des Pauschalreisevertrages für private Zwecke verbindlich an. Ein gewerblicher Weiterverkauf der Reise oder ihrer Bestandteile (z. B. Eintrittskarten etc.) ist nicht zulässig.

Grundlage dieses Angebots und Ihrer Buchung sind die Beschreibung des Angebots und die ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage, soweit diese Ihnen bei der Buchung vorliegen.

1.2 Reisevermittler (z. B. Reisebüros) und Leistungsträger (z. B. Hotels, Beförderungsunternehmen) sind von Ameropa-Reisen nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages abändern, über die Reiseausschreibung bzw.die von Ameropa-Reisen vertraglich zugesagten Leistungen hinausgehen oder im Widerspruch dazu stehen.

1.3 Angaben in Hotelführern und ähnlichen Verzeichnissen,

die nicht von Ameropa-Reisen herausgegeben werden, sind für Ameropa-Reisen und die Leistungspflicht von Ameropa-Reisen nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Kunden zum Inhalt der Leistungspflicht von Ameropa-Reisen gemacht wurden.

1.4 Für alle Buchungswege gilt:

a) Grundlage der Buchung des Kunden sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen des Reiseveranstalters für die jeweilige Reise, soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen.

b) Der Kunde hat für alle vertraglichen Verpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, soweit er eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

c) Weicht der Inhalt der Reisebestätigung von Ameropa- Reisen vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von Ameropa-Reisen vor, an das Ameropa-Reisen für die Dauer von zehn Tagen gebunden ist.

Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, soweit Ameropa-Reisen bezüglich des neuen Angebots auf die Änderung hingewiesen und seine vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt hat und der Kunde innerhalb der Bindungsfrist Ameropa-Reisen die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung erklärt.

d) Die von Ameropa-Reisen gegebenen vorvertraglichen Informationen über wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die Mindestteilnehmerzahl und die Stornopauschalen (gem. Artikel 250 § 3 Nummer 1, 3 bis 5 und 7 EGBGB) werden nur dann nicht Bestandteil des Pauschalreisevertrages, sofern dies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart ist.

 

1.5 Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail, SMS oder per Telefax erfolgt, gilt:

a) Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde Ameropa-Reisen den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an. An die Buchung ist der Kunde 7 Werktage gebunden.

b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung (Annahmeerklärung) durch Ameropa-Reisen zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird Ameropa-Reisen dem Kunden eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger übermitteln (welcher es dem Kunden ermöglicht, die Erklärung unverändert so aufzubewahren oder zu speichern, dass sie ihm in einem angemessenen Zeitraum zugänglich ist, z. B. auf Papier oder per Email), sofern der Reisende nicht Anspruch auf eine Reisebestätigung  in Papierform nach Art. 250 § 6 Abs. (1) Satz 2 EGBGB hat, weil der Vertragsschluss in gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit beider Parteien oder außerhalb von Geschäftsräumen erfolgte.

1.6 Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr (z. B. Internet, Telemedien) gilt für den Vertragsabschluss:

a) Dem Kunden wird der Ablauf der elektronischen Buchung in der entsprechenden Anwendung von Ameropa-Reisen erläutert.

b) Dem Kunden steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten elektronischen Buchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird.

c) Die zur Durchführung der Onlinebuchung angebotenen Vertragssprachen sind angegeben.

Rechtlich maßgeblich ist ausschließlich die deutsche Sprache.

d) Soweit der Vertragstext von Ameropa-Reisen im elektronischen Buchungssystem gespeichert wird, wird der Kunde darüber und über die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet.

e) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) „zahlungspflichtig buchen“ bieten der Kunde Ameropa-Reisen den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an. An dieses Vertragsangebot ist der Kunde 7 Tage ab Absendung der elektronischen Erklärung gebunden.

f) Dem Kunden wird der Eingang seiner Buchung (Reiseanmeldung) unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt (Eingangsbestätigung).

g) Die Übermittlung der Buchung (Reiseanmeldung)

durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ begründet keinen Anspruch des Kunden auf das Zustandekommen eines Pauschalreisevertrages entsprechend seiner Buchung. Ameropa-Reisen ist vielmehr frei in der Entscheidung, das Vertragsangebot des Kunden anzunehmen oder nicht.

h) Der Vertrag kommt durch den Zugang der Reisebestätigung von Ameropa-Reisen beim Kunden zu Stande, der auf einem dauerhaften Datenträger erfolgt.

i) Erfolgt die Reisebestätigung sofort nach Vornahme der Buchung des Kunden durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ durch entsprechende

unmittelbare Darstellung der Reisebestätigung am Bildschirm (Buchung in Echtzeit), so kommt der Pauschalreisevertrag mit Zugang und Darstellung dieser Reisebestätigung beim Kunden am Bildschirm zu Stande, ohne dass es einer Zwischenmitteilung über den Eingang seiner Buchung nach f) bedarf, soweit dem Kunden die Möglichkeit zur Speicherung auf einem dauerhaften Datenträger und zum Ausdruck der Reisebestätigung angeboten wird. Die Verbindlichkeit des Pauschalreisevertrages ist jedoch nicht davon abhängig, dass der Kunde diese Möglichkeiten zur Speicherung oder zum Ausdruck tatsächlich nutzt. Ameropa-Reisen wird dem Kunden zusätzlich eine Ausfertigung der Reisebestätigung in Textform übermitteln.

1.9 Gruppenbuchungen ab 8 Personen können nur nach Rücksprache mit Ameropa-Reisen getätigt werden.

1.10 Ameropa-Reisen weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 312 Abs. 7 BGB) bei Pauschalreiseverträgen nach § 651a und § 651c BGB, die im Fernabsatz abgeschlossen wurden (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunk versendete Kurznachrichten (SMS) sowie Rundfunk, Telemedien und Onlinedienste), kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB (siehe hierzu auch Ziff. 5). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten besteht kein Widerrufsrecht.

2. Bezahlung

2.1 Ameropa-Reisen und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise nur fordern oder annehmen, wenn ein wirksamer Absicherungsvertrag besteht und dem Kunden der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Absicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise übergeben wurde. Der Zahlungsempfänger, an den Sie die Zahlungen zu leisten haben, wird Ihnen mit der Reisebestätigung mitgeteilt. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises zur Zahlung fällig. Erfolgt die Buchung weniger als 28 Tage vor dem Reisebeginn, ist der gesamte Reisepreis nach Vertragsabschluss sofort fällig (ohne Aufteilung in Anzahlung/Restzahlung).

2.2 Die für die Bezahlung des Reisepreises zur Verfügung stehenden Zahlungsmöglichkeiten werden Ihnen in Abhängigkeit des von Ihnen gewählten Produktes und Vertriebsweges vor Abgabe Ihres Buchungsauftrages mitgeteilt, wobei Ihnen immer mindestens eine gängige Zahlungsmöglichkeit ohne Zusatzkosten zur Verfügung steht. Für die im Einzelfall angebotenen Zahlungsmöglichkeiten gelten die nachfolgenden Maßgaben:

a) Sofern Ihnen Barzahlung im Reisebüro angeboten wird, ist die Restzahlung bei Abholung der Reiseunterlagen (ca. 8 Tage vor Reisebeginn) fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 8 genannten Grund abgesagt werden kann. Die Reiseunterlagen werden ausgehändigt, wenn der Kunde die An- und Restzahlung bezahlt hat.

b) Bitte beachten Sie, dass für alle nachfolgenden Zahlungsarten der Zahlungsvorgang für die Restzahlung ca. 28 Tage vor Reisebeginn eingeleitet wird, sofern der Sicherungsschein übergeben ist, der Kunde die An- und Restzahlung bezahlt hat und die Reise nicht

mehr aus dem in Ziffer 8 genannten Grund abgesagt werden kann. Die Reiseunterlagen stehen dann ca. 8 Tage vor Reisebeginn zur Verfügung. Eine Barzahlung bei Onlinebuchung ist nicht möglich.

c) Sofern Ihnen die Bezahlung mittels SEPA Lastschriftmandat angeboten wird, wird für diese SEPA Lastschriftmandate eine verkürzte Prenotifikationsfrist von 2 Tagen vereinbart. Über den Lastschrifteinzug werden Sie mit der Reisebestätigung informiert.

d) Sofern Ihnen die Bezahlung mit MasterCard oder VISA angeboten wird, muss die Kreditkarte bei Bezahlung im Reisebüro bei Buchung vorgelegt und der Kreditkartenbeleg unterschrieben werden.

2.3 Im Falle der Zahlung durch eine Belastung der Kreditkarte oder mittels SEPA-Lastschrift (sofern diese Zahlungsart angeboten und vereinbart war) gilt der Zahlbetrag so lange als vorläufig bewirkt, bis feststeht, dass er nicht ganz oder teilweise rückbelastet wird. Kommt es zu einer Rückbelastung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat und gerät der Kunde in Zahlungsverzug, so kann Ameropa-Reisen dem Kunden einen tatsächlich entstandenen Verzugsschaden in Rechnung stellen. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl Ameropa-Reisen zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, ihre gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches

oder vertragliches Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, und hat der Kunde den Zahlungsverzug zu vertreten, so ist Ameropa-Reisen berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung und nach Ablauf der Frist vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten und den Reisenden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5 zu belasten.
 

3. Leistungen

3.1 Orts- und Hotelprospekte, sowie Internetausschreibungen, die nicht von Ameropa-Reisen herausgegeben werden, sind für die Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit Ihnen zum Gegenstand der Reiseausschreibung oder zum Inhalt der Leistungspflicht von Ameropa-Reisen gemacht wurden.

3.2 Bei Buchung mit Halbpension, Vollpension oder all inclusive beginnt die Verpflegungsleistung mit dem Abendessen am Anreisetag und endet mit dem Frühstück am Abreisetag.

4. Änderungen von Vertragsinhalten vor Reisebeginn, die nicht den Reisepreis betreffen; Preisänderungen (Preiserhöhung/Preissenkung) nach Vertragsschluss

4.1 Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von Ameropa-Reisen nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind Ameropa-Reisen vor Reisebeginn gestattet, soweit die Abweichungen unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.

4.2 Ameropa-Reisen ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. auch durch E-Mail, SMS oder Sprachnachricht) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise zu informieren.

4.3 Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Pauschalreisevertrags geworden sind, ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer von Ameropa- Reisen gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist

• entweder die Änderung anzunehmen

• oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten

• oder die Teilnahme an einer Ersatzreise zu verlangen,

wenn Ameropa-Reisen eine solche Reise angeboten hat.

Erklärt der Kunde nicht innerhalb der von Ameropa-Reisen gesetzten Frist ausdrücklich gegenüber Ameropa-Reisen den Rücktritt vom Pauschalreisevertrag, gilt die Änderung als angenommen.

Hierauf ist der Kunde in der Erklärung gemäß Ziffer 4.2 in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise hinzuweisen.

4.4 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Hatte Ameropa-Reisen für die Durchführung der geänderten Reise bzw. einer eventuell angebotenen Ersatzreise bei gleichwertiger Beschaffenheit zum gleichen Preis geringere Kosten, ist dem Kunden der Differenzbetrag entsprechend § 651m Abs. 2 BGB zu erstatten.

4.5 Preisänderungen (Preiserhöhung / Preissenkung)

nach Vertragsschluss

4.5.1 Ameropa-Reisen behält sich die Erhöhung des Reisepreises nach Vertragsschluss von bis zu 8 % des Reisepreises unter gleichzeitiger Einräumung eines Preissenkungsrechtes für Sie gemäß Ziffer 4.5.3 vor, soweit die nachfolgenden Voraussetzungen gegeben sind:

Die Erhöhung des Reisepreises ergibt sich unmittelbar aus einer nach Vertragsschluss erfolgten

a) Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger,

b) Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren, oder c) Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse.

4.5.2 Ameropa-Reisen wird Sie auf einem dauerhaften Datenträger klar und verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe unterrichten und hierbei die Berechnung der Preiserhöhung mitteilen. Eine Preiserhöhung ist nur wirksam, wenn sie diesen Anforderungen entspricht und die Unterrichtung des Reisenden nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn erfolgt.

4.5.3 Die Preiserhöhung berechnet sich wie folgt:

a) Bei Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen nach Ziffern 4.5.1.a) kann Ameropa-Reisen den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:

• Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann Ameropa-Reisen vom Kunden den Erhöhungsbetrag verlangen.

• Anderenfalls werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel von Ameropa-Reisen anteilig geforderten, erhöhten Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger durch die Zahl der beförderten Personen geteilt. Den sich so für die jede beförderte Person ergebende Erhöhungsbetrag kann Ameropa-Reisen vom Kunden verlangen.

b) Bei Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben

gem. Ziffer 4.5.1.b) kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.

c) Bei Erhöhung der Wechselkurse gem. Ziffer 4.5.1.c) kann der Reisepreis in dem Umfang erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für Ameropa-Reisen verteuert hat.

4.5.4 Ameropa-Reisen ist verpflichtet, dem Kunden/ Reisenden auf sein Verlangen hin eine Senkung des Reisepreises einzuräumen, wenn und soweit sich die in Ziffer 4.5.1 a) -c) genannten Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für Ameropa-Reisen führt.

Hat der Kunde/Reisende mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag von Ameropa-Reisen zu erstatten. Ameropa-Reisen darf jedoch von dem zu erstattenden Mehrbetrag die Ameropa-Reisen tatsächlich entstandenen Verwaltungsausgaben abziehen. Ameropa-Reisen hat dem Kunden/Reisenden auf dessen Verlangen nachzuweisen,in welcher Höhe Verwaltungsausgaben entstanden sind.

4.5.5 Preiserhöhungen sind nur bis zum 20. Tag vor Reisebeginn eingehend beim Kunden zulässig.

4.5.6 Bei Preiserhöhungen von mehr als 8 % ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer von Ameropa-Reisen gleichzeitig mit Mitteilung der Preiserhöhung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten. Erklärt der Kunde nicht innerhalb der von Ameropa-Reisen gesetzten Frist ausdrücklich gegenüber Ameropa-Reisen den Rücktritt vom Pauschalreisevertrag,gilt die Änderung als angenommen.

4.5.7 Kunden können eine Senkung des Reisepreises verlangen, wenn und soweit sich die in 4.5.1 genannten Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für Ameropa-Reisen führt. Haben Sie mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag von Ameropa-Reisen zu erstatten. Ameropa-Reisen darf von dem zu erstattenden Mehrbetrag die ihr tatsächlich entstandenen Verwaltungsausgaben abziehen und wird Ihnen auf Ihr Verlangen nachweisen, in welcher Höhe Verwaltungsausgaben entstanden sind.

4.5.6 Ziffer 5.6 gilt entsprechend.

5. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn / Stornokosten

5.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Pauschalreisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber Ameropa-Reisen unter der nachfolgend angegebenen Anschrift zu erklären. Falls die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt in Textform zu erklären.

5.2 Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt der Kunde die Reise nicht an, so verliert Ameropa-Reisen den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann Ameropa-Reisen eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von Ameropa-Reisen zu vertreten ist. Ameropa-Reisen kann keine Entschädigung verlangen, soweit am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen.

Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle der Parteiunterliegen, die sich hierauf beruft, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.

5.3 Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem Reisepreis abzüglich des Werts der vom Reiseveranstalter ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was er durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbt, welche auf Verlangen des Kunden durch Ameropa-Reisen zu begründen ist. Ameropa-Reisen hat die nachfolgenden Entschädigungspauschalen unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie unter Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen festgelegt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt mit der jeweiligen Stornostaffel berechnet:
 

5.3.1 Standard-Gebühren (gekennzeichnet mit

„Ameropa Qualität“ bzw. AME):

A. Hotels, Pensionen etc.:

bis 31 Tage vor Reisebeginn 25 %,

ab 30. Tag bis 25. Tag 40 %,

ab 24. Tag bis 18. Tag 50 %,

ab 17. Tag bis 11. Tag 60 %,

ab 10. Tag bis 4. Tag 80 %,

ab 3 Tagen vor Reisebeginn oder bei Nichtanreise 90 % des Reisepreises.

B. Bei Ferienwohnungen und -häusern:

bis 45 Tage vor Mietbeginn 20 % des Mietpreises,

ab 44. bis 35. Tag vor Mietbeginn 50 % des Mietpreises,

ab 34. bis 3. Tag vor Mietbeginn 80 % des Mietpreises,

ab 2. Tag vor Mietbeginn und bei Nichtanreise 90 % des Mietpreises.

5.3.2 Ausnahmen von der Standardregelung:

Die Gebühren gelten jeweils zuzüglich der Kosten für bestellte und ausgestellte Visa:

A. Mit „Ameropa Zusatzangebot“ bzw. „AME Bett“ gekennzeichnete Angebote:

bis 31 Tage vor Reisebeginn 25 %,

ab 30. Tag bis 25. Tag 45 %,

ab 24. Tag bis 18. Tag 65 %,

ab 17. Tag bis 11. Tag 75 %,

ab 10. Tag bis 4. Tag 85 %,

ab 3 Tagen vor Reisebeginn oder bei Nichtanreise 95 %

des Reisepreises.

B. Disneyland Paris:

bis 7 Tage vor Reiseantritt 0 %,

ab 6. Tag bis 4. Tag 85 %

ab 3 Tagen vor Reisebeginn oder bei Nichtanreise 95 % des Reisepreises

C. Mit „Ameropa Events & Highlights“ gekennzeichnete

Angebote, Angebote bestehend aus Hotel +

Ameropa-Bahnfahrkarten und Angebote aus dem

Flyer „Top-Angebote“:

bis 31 Tage vor Reisebeginn 50 %,

ab 30. Tag bis 25. Tag 60 %,

ab 24. Tag bis 18. Tag 70 %,

ab 17. Tag bis 11. Tag 80 %,

ab 10. Tag bis 4. Tag 90 %,

ab 3 Tagen vor Reisebeginn oder bei Nichtanreise 95 % des Reisepreises.

D. Bahn-Erlebnisreisen (Ausnahmen siehe weiter unten)

und reine Rad- und Wandertouren:

bis 31 Tage vor Reisebeginn 25 %,

ab 30. Tag bis 25. Tag 40 %,

ab 24. Tag bis 18. Tag 50 %,

ab 17. Tag bis 11. Tag 60 %,

ab 10. Tag bis 4. Tag 80 %

ab 3. Tagen vor Reisebeginn oder bei Nichtanreise 90 % des Reisepreises.

Für folgende Bahn-Erlebnisreisen Angebote gelten

besondere Rücktrittsgebühren (Seitenzahlen gemäß

Katalog Bahn-Erlebnisreisen weltweit):

E. Rovos Rail Tansania – Südafrika S. 12, Rovos Rail Dar

Es Salaam S. 19, Exklusiv Südspanien S. 31, Belmond

Royal Scotsman S. 27, El Tren Al Andalus S. 31-32,

El Transcantabrico Gran Lujo Nordspanien S. 33,

Deccan Odyssey S. 21, African Explorer S. 40-41,

Goldener Ahorn S. 44, Seidenstraße S. 56-57, Japan

per Bahn S. 59, England – Schottland S. 61, Schottland

Kreuzfahrt S. 64:

bis 92 Tage vor Reisebeginn 15 %,

ab 91. Tag bis 42. Tag 45 %,

ab 41. Tag bis 11. Tag 80 %,

ab 10 Tage vor Reisebeginn und bei Nichtanreise 90 % des Reisepreises.

F. Venice Simplon-Orient-Express S. 22-25, Eastern &

Oriental Express S. 20, Donauwalzer mit MS Se-Manon

S. 78, Bahn-Wandern Korsika S. 126:

bis 56 Tage vor Reisebeginn 20 %,

ab 55. Tag bis 43. Tag 30 %,

ab 42. Tag bis 29. Tag 60 %,

ab 28. Tag bis 3. Tag 80 %,

ab 2. Tag vor Reisebeginn und bei Nichtanreise 90 % des Reisepreises.

G. Rovos Rail Pride of Africa S. 11:

bis 56 Tage vor Reisebeginn 20 %,

ab 55. Tag bis 29. Tag 25 %,

ab 28. Tag vor Reisebeginn und bei Nichtanreise 90 % des Reisepreises.

H. Japan Land des Lächelns S. 58:

bis 92 Tage vor Reisebeginn 15 %

ab 91. bis 30. Tag 30 %

ab 29. bis 15. Tag 40 %

ab 14. bis 7. Tag 60 %

ab 6. bis 3. Tag 75 %

ab 2 Tage vor Reisebeginn und bei Nichtanreise 80 % des Reisepreises.

I. USA – Von Küste zu Küste S. 48, New York & Missisippi

S. 49, The Ghan S. 51, Irland wie im Kino S. 60,

Schottland – England S. 61, Santa Claus Express im

Winter S. 71, Hurtigruten S. 74, MS Saxonia S. 79, MS

Chopin S. 79, Von der Schweiz zur Côte d‘Azur S. 84,

Donau MS Primadonna S. 87:

bis 90 Tage vor Reisebeginn 20 %

ab 89. bis 50. Tag 60 %

ab 49. bis 25. Tag 75 %

ab 24 Tage vor Reisebeginn und bei Nichtanreise 90 %

des Reisepreises.

J. Kanada Städte- & Naturschönheiten S. 46, Canadian

S. 47, Island S. 75:

bis 60 Tage vor Reisebeginn 20 %,

ab 59. bis 45. Tag 35 %,

ab 44. bis 30. Tag 60 %,

ab 29. Tag vor Anreise und bei Nichtanreise 90 % des Reisepreises.

K. Transcantábrico Gran Lujo S. 34-35, El Tren El Andalus

S. 30, El Expreso de la Robla S. 80, Costa Verde

Express S. 80, Bahn-Wandern Nordspanien S. 127:

bis 60 Tage vor Reisebeginn 20 %,

ab 59. bis 30. Tag 25 %,

ab 29. bis 16. Tag 50 %,

ab 15. bis 3. Tag 80 %,

ab 2 Tage vor Anreise und bei Nichtanreise 90 % des Reisepreises.

L. Pride of Africa S. 11, Rovos Rail African Collage mit

E-Bike S. 14, Rovos Rail Tansania – Südafrika/Angola

& Tansania S. 13, Rovos Rail Golf Safari S. 15, Entdeckungsreise

Rovos Rail S. 16-17, Rovos Rail Zusatzprogramm

S. 18, Blue Train S. 20, Orient Express La Dolce

Vita S. 28, Rocky Mountaineer + Alaska Kreuzfahrt

S. 43, Trans Canada Explorer S. 45, Bahn-Wandern

Kanada S. 131:

bis 91 Tage vor Reisebeginn 10 %

ab 90 bis 61 Tag 25 %

ab 60 bis 31 Tag 50 %

Ab 30 Tage vor Anreise und bei Nichtanreise 95 % des Reisepreises.

M. Norwegen Postschiffroute S. 70

bis 71 Tage vor Reisebeginn 15 %,

ab 70. bis 64. Tag 30 %,

ab 63. bis 57. Tag 45 %,

ab 56. bis 50. Tag 60 %,

ab 49. Bis 36. Tag 75 %

ab 35 Tage vor Anreise und bei Nichtanreise 90 %

des Reisepreises.

Für folgende Bahn-Erlebnisreisen Angebote gelten

besondere Rücktrittsgebühren (Seitenzahlen gemäß Katalog Schweiz erfahren):

N. Glacier Pullmann Expess S. 18, Excellence Class –

Premiumreise S. 19, Best of Wallis S. 40:

ab 30. bis 25. Tag 50 %,

ab 24. bis 18. Tag 60 %,

ab 17. bis 11. Tag 70 %,

ab 10 Tage vor Anreise und bei Nichtanreise 90 % des Reisepreises.

O. Via Albula und Bernina S. 46, Gommer und Furka

Höhenweg S. 50, Schweizer Jakobsweg S. 51, Alpenpanoramaweg

S. 49, Walliser Weinweg S. 51

bis 31 Tage vor Reisebeginn 25 %

ab 30. Tag bis 25. Tag 40 %

ab 24. Tag bis 18. Tag 50 %

ab 17. Tag bis 11. Tag 60 %

ab 10. Tag bis 4. Tag 80 %

ab 3 Tagen vor Reisebeginn oder bei Nichtanreise 90 % des Reisepreises.

Für folgende Radreisen Angebote gelten besondere Rücktrittsgebühren (Seitenzahlen gemäß Katalog Rad- und Wanderreisen):

P. S. 9 MS Primadonna, S. 10 MS Swiss Crown, S. 11

MS Vivienne:

Bis 90 Tage vor Reisebeginn 20 %

ab 89. bis 50. Tag 60 %

ab 49. bis 25. Tag 75 %

ab 24. Tag vor Reisebeginn oder bei Nichtanreise 90 % des Reisepreises.

Q. Folgende Rad & Schiffstouren: S. 14 Princess, S. 15

MS Normandie:

Bis 56 Tage vor Reisebeginn 20 %,

ab 55. bis 43. Tag 30 %,

ab 42. bis 29. Tag 60 %,

ab 28. bis 3. Tag 80 %,

ab 2 Tagen vor Reisebeginn oder bei Nichtanreise 90 % des Reisepreises.

5.3.3 Sowohl Eintrittskarten, die als Teil einer Pauschalreise

gebucht wurden als auch separat vermittelte und bestätigte Eintrittskarten (z. B. Sportveranstaltungen, City Cards wie Hamburg Cards) sind von Umtausch oder Erstattung ausgeschlossen. Sitzplatzreservierungen bei DB Tickets sind nicht erstattungsfähig.

5.4 Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, Ameropa-Reisen nachzuweisen, dass Ameropa-Reisen überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von Ameropa-Reisen geforderte Entschädigungspauschale.

5.5 Eine Entschädigungspauschale gem. Ziffer 5.3 gilt als nicht festgelegt und vereinbart, soweit Ameropa- Reisen nachweist, dass Ameropa-Reisen wesentlich höhere Aufwendungen entstanden sind als der kalkulierte Betrag der Pauschale gemäß Ziffer 5.3. In diesem Fall ist Ameropa-Reisen verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und des Erwerbs einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu begründen.

5.6 Ist Ameropa-Reisen infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet, bleibt § 651h Abs. 5 BGB unberührt.

5.7 Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651e BGB von Ameropa-Reisen durch Mitteilung auf einem dauerhaften Datenträger zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie Ameropa-Reisen 7 Tage vor Reisebeginn zugeht.

5.8 Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit wird dringend empfohlen.

6. Änderungen, Umbuchungen

6.1 Werden von Ihnen nach Buchung der Reise zusätzliche Leistungen (z. B. Mitnahme eines Haustieres) oder Änderungen (z. B. Streckenverlauf bei der Bahnreise) gewünscht, so wird von uns ein Entgelt von 25 € pro Buchung zzgl. evtl. der vom jeweiligen Leistungsträger erhobenen Kosten für die Änderungen, welche wir Ihnen im Voraus beziffern, berechnet.

6.2 Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Verpflegungsart, der Beförderungsart oder sonstiger Leistungen (Umbuchung) besteht nicht. Dies gilt nicht, wenn die Umbuchung erforderlich ist, weil Ameropa-Reisen unzureichende oder falsche vorvertragliche Informationen gemäß Art. 250 § 3 EGBGB gegenüber dem Reisenden gegeben hat; in diesem Fall ist die Umbuchung kostenlos möglich.

Wird auf Wunsch des Kunden dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann Ameropa-Reisen bei Einhaltung der nachstehenden Fristen ein Umbuchungsentgelt pro Reisenden erheben.

Dieses beträgt

– bei 5.3.1 A sowie 5.3.2 A, C, N, Q bis 31 Tage vor Reisebeginn 28 € pro Person;

– bei 5.3.1 B bis 45 Tage vor Mietbeginn 35 € pro Mietobjekt;

– bei 5.3.2 D bis 31 Tage vor Reisebeginn 35 € pro Person;

– bei 5.3.2 H bis 92 Tage vor Reisebeginn 35 € pro Person;

– bei 5.3.2 J bis 60 Tage vor Reisebeginn 100 € pro Person;

– bei 5.3.2 K bis 71 Tage vor Reisebeginn 28 € pro Person;

– bei 5.3.2 E, F, G, H, I, L bis 91 Tage vor Reisebeginn 28 € pro Person;

– bei 5.3.2 J ist hiervon ausgeschlossen.

Die vorgenannten Entgelte gelten jeweils zuzüglich der Kosten für bestellte und ausgestellte Visa sowie für im Arrangement enthaltene oder zusätzlich zu einem Aufenthalt gebuchte Eintrittskarten, sowie evtl. der vom jeweiligen Leistungsträger erhobenen Kosten für die Änderungen, welche wir Ihnen im Voraus beziffern.

Bei Flugreisen berechnen wir zuzüglich nach Ausstellung des Flugtickets für Ticketänderungen ein Umbuchungsentgelt von 112 € pro Person. Es bleibt Ihnen in jedem Fall vorbehalten Ameropa-Reisen nachzuweisen, dass Ameropa-Reisen kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

6.3 Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf der vorstehenden Frist erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Pauschalreisevertrag gemäß Ziff. 5 zu den Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.

7. Nicht in Anspruch genommene Leistung

Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen, zu deren vertragsgemäßer Erbringung Ameropa-Reisen bereit und in der Lage war nicht in Anspruch aus Gründen, die dem Reisenden zuzurechnen, hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises, soweit solche Gründe ihn nicht nach den gesetzlichen

Bestimmungen zum kostenfreien Rücktritt oder zur Kündigung des Reisevertrags berechtigt hätten. Ameropa-Reisen wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

8. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl

8.1 Ameropa-Reisen kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten:

a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung von Ameropa-Reisen beim Kunden muss in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung angegeben sein. b) Ameropa-Reisen hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist in der Reisebestätigung anzugeben.

c) Ameropa-Reisen ist verpflichtet, dem Kunden gegenüber, die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.

d) Ein Rücktritt von Ameropa-Reisen später als 28 Tage vor Reisebeginn ist unzulässig.

8.2 Der Kunde kann bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn Ameropa-Reisen in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten. Der Kunde hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung über die Absage der Reise durch Ameropa-Reisen Ameropa-Reisen gegenüber geltend zu machen.

8.3 Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhalten Sie auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Rücktritt zurück.

9. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen

9.1 Ameropa-Reisen kann den Pauschalreisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende ungeachtet einer Abmahnung von Ameropa-Reisen nachhaltig stört oder wenn der Kunde sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt nicht, soweit das vertragswidrige Verhalten ursächlich auf einer Verletzung von Informationspflichten von Ameropa-Reisen beruht.

9.2 Kündigt Ameropa-Reisen, so behält Ameropa-Reisen den Anspruch auf den Reisepreis. Ameropa-Reisen muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die Ameropa-Reisen aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erfolgen, einschließlich der von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.

10. Obliegenheiten des Kunden/Reisenden

10.1 Reiseunterlagen

Der Kunde hat Ameropa-Reisen oder seinen Reisevermittler, über den der Kunde die Pauschalreise gebucht hat, zu informieren, wenn der Kunde die notwendigen Reiseunterlagen (z. B. Flugschein, Hotelgutschein) nicht innerhalb der von Ameropa-Reisen mitgeteilten Frist erhält.

10.2 Die sich aus § 651o Abs. 1 BGB ergebende Verpflichtung zur Mängelanzeige ist bei Reisen mit Ameropa-Reisen wie folgt konkretisiert:

a) Sie sind verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglich der örtlichen Vertretung von Ameropa-Reisen (Reiseleitung, Agentur oder, wo diese nicht vorhanden

ist, Hotelleitung oder Vermieter) anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen.

b) Über die Person, die Erreichbarkeit und die Kommunikationsdaten

der Vertretung von Ameropa-Reisen werden Sie spätestens mit Übersendung der Reiseunterlagen informiert.

c) Ist nach den vertraglichen Vereinbarungen eine örtliche Vertretung oder Reiseleitung nicht geschuldet, so sind Sie verpflichtet, Mängel unverzüglich direkt gegenüber Ameropa-Reisen unter der nachstehend angegebenen Anschrift anzuzeigen.

d) Soweit Ameropa-Reisen infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen.

10.3 Reiseleiter, Agenturen und Mitarbeiter von Leistungsträgern sind nicht befugt und von Ameropa-Reisen nicht bevollmächtigt, Mängel zu bestätigen oder Ansprüche gegen Ameropa-Reisen anzuerkennen.

10.4 Wird die Reise infolge eines Reisemangels der in § 651i Abs. (2) BGB bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, beeinträchtigt, so können Sie den Vertrag nach § 651l BGB kündigen. Dasselbe gilt, wenn Ihnen die Reise infolge eines solchen Mangels aus wichtigem, Ameropa-Reisen erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn Ameropa-Reisen oder, soweit vorhanden und vertraglich als Ansprechpartner vereinbart, ihre Beauftragten (Reiseleitung, Agentur), eine von Ihnen bestimmte angemessene Frist haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von Ameropa-Reisen oder ihren Beauftragten verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist.

10.5 Obliegenheiten bei Gepäckverlust, -beschädigung und -verspätung bei Flugbeförderung

a) Der Reisende wird darauf hingewiesen, dass Gepäckverlust, -beschädigung und -verspätung im Zusammenhang mit Flugreisen nach den luftverkehrsrechtlichen Bestimmungen vom Reisenden unverzüglich vor Ort mittels Schadensanzeige („P.I.R.“)

der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen sind.

Fluggesellschaften und Ameropa-Reisen können die Erstattungen aufgrund internationaler Übereinkünfte ablehnen, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten.

b) Zusätzlich ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck unverzüglich Ameropa-Reisen, ihrem Vertreter bzw. ihrer Kontaktstelle oder dem Reisevermittler anzuzeigen. Dies entbindet den Reisenden nicht davon, die Schadenanzeige an die Fluggesellschaft gemäß Buchst. a) innerhalb der vorstehenden Fristen zu erstatten.

10.6 Sie haben Ameropa-Reisen zu informieren, wenn Sie die erforderlichen Reiseunterlagen (z. B. Flugschein, Hotelgutscheine) innerhalb der Ihnen von Ameropa-Reisen mitgeteilten Frist nicht oder nicht vollständig erhalten.

11. Beschränkung der Haftung

11.1 Die vertragliche Haftung von Ameropa-Reisen für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren und nicht schuldhaft herbeigeführt werden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Möglicherweise darüberhinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz bleiben von der Beschränkung unberührt.

11.2 Ameropa-Reisen haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. vermittelte Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort, ärztliche Leistungen, Therapieleistungen, Massagen oder sonstige Heilanwendungen), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für Sie erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise von Ameropa-Reisen sind und getrennt ausgewählt wurden. Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben hierdurch unberührt.

11.3 Ameropa-Reisen haftet jedoch, wenn und insoweit für einen Schaden des Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten von Ameropa-Reisen ursächlich geworden ist. Eine etwaige Haftung von Ameropa-Reisen aus der Verletzung von Vermittlerpflichten bleibt durch die vorstehenden Bestimmungen unberührt.

11.4 Soweit ärztliche Leistungen, Therapieleistungen, Massagen oder sonstige Heilanwendungen Bestandteile der Pauschalreise sind, haftet Ameropa-Reisen nicht für einen Heil- oder Kurerfolg.

12. Geltendmachung von Ansprüchen, Adressat, Information über Verbraucherstreitbeilegung

12.1 Ansprüche nach § 651i Abs. (3) Nr. 2, 4-7 BGB hat der Kunde gegenüber Ameropa Reisen geltend zu machen. Die Geltendmachung kann auch über den Reisevermittler erfolgen, wenn die Pauschalreise über diesen Reisevermittler gebucht war. Die in § 651 i Abs. (3) BGB aufgeführten vertraglichen Ansprüche verjähren in zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Eine Geltendmachung in Textform wird empfohlen.

12.2 Ameropa-Reisen weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass Ameropa-Reisen nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Reisebedingungen für Ameropa-Reisen verpflichtend würde, informiert Ameropa-Reisen die Verbraucher hierüber in geeigneter Form.

Ameropa-Reisen weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungsplattform https://ec.europa.eu/consumers/odr/ hin.

13. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

13.1 Ameropa-Reisen informiert den Kunden entsprechend der EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens vor oder spätestens bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft(en) bezüglich sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen.

13.2 Steht / Stehen bei der Buchung die ausführende(n) Fluggesellschaft(en) noch nicht fest, so ist Ameropa-Reisen verpflichtet, Ihnen die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden.

Sobald Ameropa-Reisen weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, wird Ameropa-Reisen den Kunden informieren.

13.3 Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, wird Ameropa-Reisen den Kunden unverzüglich und so rasch dies mit angemessenen Mitteln möglich ist über den Wechsel informieren.

13.4 Die entsprechend der EG-Verordnung erstellte „Black List“ (Fluggesellschaften, denen die Nutzung des Luftraumes über den Mitgliedstaaten untersagt ist), ist auf den Internet-Seiten von Ameropa-Reisen oder direkt über https://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/airban/index_de.htm

abrufbar und in den Geschäftsräumen von Ameropa-Reisen einzusehen.

14. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

14.1 Ameropa-Reisen wird den Kunden über Bestimmungen

von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von gegebenenfalls notwendigen Visa vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des Reisenden (z. B. Doppelstaatsangehörigkeit,Staatenlosigkeit) vorliegen.

14.2 Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten,gehen zu Lasten des Kunden. Dies gilt nicht, wenn Ameropa-Reisen schuldhaft nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.

Sollten ordnungsgemäß mitgeteilte Einreisevorschriften einzelner Länder vom Reisenden nicht eingehalten werden oder sollte ein Visum durch Verschulden des Reisenden nicht rechtzeitig erteilt werden, so dass dieser deshalb an der Reise verhindert ist, kann der Reisende hieraus keine Ansprüche gegen Ameropa- Reisen herleiten.

14.3 Ameropa-Reisen haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde Ameropa-Reisen mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, dass Ameropa-Reisen eigene Pflichten verletzt hat.

15. Reiseschutz

Bitte beachten Sie, dass in den Reisepreisen keine Reiserücktritts-kostenversicherung enthalten ist. Wenn Sie vor Reisebeginn von Ihrer Reise zurücktreten, entstehen Stornokosten. Zu Ihrer eigenen Sicherheit empfehlen wir Ihnen deshalb die spezielle Ameropa Reiserücktrittskosten-Versicherung* der HanseMerkur Reiseversicherung AG. Außerdem wird der Abschluss einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit dringend empfohlen.

*abzüglich Selbstbehalt gemäß den Versicherungsbedingungen der HanseMerkur Reiseversicherung AG.

16. Datenschutz

16.1 Ihre personenbezogenen Daten werden von Ameropa-Reisen für die Vertragsdurchführung und die damit verbundenen Zwecke entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen gespeichert und verarbeitet. Eine Übermittlung Ihrer Daten an unbeteiligte Dritte findet nicht statt. Eine Übermittlung an beteiligte Leistungsträger, die dem Reisenden gegenüber die vertraglich vereinbarten Leistungen erbringen, ist für die Leistungserbringung erforderlich. Soweit Reiseleistungen außerhalb der EU erbracht werden, findet deshalb auch eine Übermittlung in Drittstaaten außerhalb der EU statt, sofern dies für die Vertragserfüllung erforderlich ist. Für die Datenverarbeitung können teilweise Auftragnehmer eingesetzt werden, die vertraglich verpflichtet sind gemäß Art. 28 DSGVO.
Mehr über die Verarbeitung und Speicherung Ihrer Daten sowie Ihren Rechten als Betroffener (insbesondere Auskunfts- und Widerspruchsrechte) erfahren Sie in unserer Datenschutzerklärung, welche jederzeit unter https://www.ameropa.de/allgemeines/datenschutz oder bei uns im Büro einsehbar ist oder die wir Ihnen gerne übersenden.

16.2 Die Daten sind gemäß DSGVO und Bundesdatenschutzgesetz gegen missbräuchliche Verwendung geschützt.

17. Besondere Regelungen im Zusammenhang mit

Pandemien (insbesondere dem Corona-Virus)

17.1 Die Parteien sind sich einig, dass die vereinbarten Reiseleistungen durch die jeweiligen Leistungserbringer stets unter Einhaltung und nach Maßgabe der zum jeweiligen Reisezeitpunkt geltenden behördlichen Vorgaben und Auflagen erbracht werden.

17.2 Der Reisende erklärt sich einverstanden, angemessene Nutzungsregelungen oder -beschränkungen der Leistungserbringer bei der Inanspruchnahme von Reiseleistungen zu beachten und im Falle von auftretenden typischen Krankheitssymptomen den Reiseveranstalter und den Leistungsträger entsprechend den behördlichen Vorgaben unverzüglich zu verständigen.

17.3 Durch die vorstehenden Regelungen bleiben die Rechte des Kunden aus § 651i BGB unberührt.

18. Rechtswahl- und Gerichtsstandsvereinbarung;

18.1 Für Kunden/Reisende, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden/Reisenden und Ameropa-Reisen die ausschließliche Geltung des deutschen Rechts vereinbart. Solche Kunden/Reisende können Ameropa-Reisen ausschließlich am Sitz von Ameropa-Reisen verklagen.

18.2 Für Klagen von Ameropa-Reisen gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Pauschalreisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von Ameropa-Reisen vereinbart.

© Urheberrechtlich geschützt: TourLaw - Noll | Hütten | Dukic Rechtsanwälte, München | Stuttgart, 2023

Leistungsverantwortlicher Reiseveranstalter ist:

Ameropa-Reisen GmbH
Siemensstraße 27
61352 Bad Homburg v. d. H.
Telefon: +49 (0) 6172 109 0
E-Mail: info@ameropa.de

 

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